Teilnahmebedingungen
1. Anmeldung: Für das Zeltlager kann sich jeder, unabhängig von Geschlecht oder Konfession, anmelden. Der Teilnehmende sollte zu Beginn des Lagers mindestens 9 Jahre und nicht älter als 16 Jahre alt sein. Die Anmeldung muss von einem Erziehungsberechtigtem durchgeführt werden. Die Anmeldung ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung mit Zahlungsaufforderung verbindlich. Der Anmeldeschluss ist am 28.04.2024, Anmeldungen die danach eingehen werden nicht berücksichtigt.
2. Kosten: Der Teilnehmerbeitrag beträgt 100 € pro Person und ist binnen zwei Wochen nach Erhalt der Bestätigung zu überweisen. Eine Teilnahme am Zeltlager kann nur bei vollständig bezahltem Teilnehmerbetrag gewährleistet werden. Der Sicherungsschein für die Insolvenzversicherung ist in der Teilnahmegebühr enthalten.
3. Rücktritt: Bei Rücktritt von der Fahrt entstehen bei Neuvergabe des Platzes keine Kosten. Falls der Platz nicht neu belegt werden kann, erheben wir ab drei bis einen Monat vor Fahrtantritt Verwaltungskosten in Höhe von 25 €. Ab einem Monat davor ist der volle Teilnehmerbeitrag zu entrichten. Bei Rücktritt seitens des Reiseveranstalters behalten wir uns das Recht vor, dass Zeltlager bis zwei Wochen vor Fahrtantritt abzusagen, wenn die erforderliche Mindesteilnehmerzahl von 40 Teilnehmern nicht erreicht wird oder die Freizeit durch außergewöhnliche Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der eingezahlte Teilnehmerbeitrag wird dann in voller Höhe zurückerstattet.
4. Freizeitdurchführung: Busfahrten werden von beauftragten Verkehrsunternehmen durchgeführt, die in Besitz eines Personenbeförderungsscheines sind. Für Fahrten im Rahmen des Zeltlagers werden Privat-PKWs verwendet. Das Zelt in dem der Teilnehmende untergebracht wird muss selbst mitgebracht werden, sollte dies nicht möglich sein kontaktieren Sie uns bitte. Bitte sorgen Sie selbstständig vor Beginn des Zeltlagers für Zeltpartner Ihrer Kinder. Bei der Zelteinteilung muss das Präventionsschutzkonzept des Erzbistums Bamberg berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass Zeltpartner gleichgeschlechtlich und in keinem Abhängigkeitsverhältnis stehen dürfen (Bsp. Gruppenleiter und Teilnehmer), gilt auch bei Geschwistern. Da wir wenig Platz haben, werden wir das Aufstellen von Gepäckzelten nicht gestatten.
5. Bildrechte: Im Zeltlager werden Fotos und Videos gemacht. Bei der Sortierung und Verarbeitung der Bild- und Filmaufnahmen wird besonders auf das Kindeswohl geachtet, somit soll ausgeschlossen werden, dass unangenehme und peinliche Bilder und Videos verbreitet werden. Die Teilnehmenden und Erziehungsberechtigten stimmen der Aufnahme (während des Lagers), der Veröffentlichung (im Rahmen des Elternabends oder der Zeltlagernach- und Vortreffen, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Pfarrei bsp. lokale Zeitungen oder Pfarrbrief), der Verbreitung (auf der Homepage des Zeltlagers www.zeltlager-hof.de oder den Instagram- und Facebookaccounts des Zeltlagers und der Pfarrei Bernhard Lichtenberg und auf Flyern und Printmaterialien im Rahmen des Zeltlagers) von Bild- und Videodateien des Zeltlagers zu. Die Daten werden von der Lagerleitung gespeichert und verwaltet. Sie können dem widersprechen, dafür schicken Sie bitte eine Mitteilung mittels unseres Webformulares auf unserer Website (www.zeltlager-hof.de/kontakt/). Sie können den Widerspruch jederzeit zurückziehen. Ihr Widerspruch wird nicht rückwirkend wirksam, sondern erst ab dem Moment, in dem Sie ihn senden. Die Rechtsgrundlage entnehmen Sie bitte der unten verlinkten Datenschutzerklärung.
6. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen: Der gesetzliche Vertreter des Teilnehmenden ist außerdem mit folgenden Punkten einverstanden:
a) der Teilnehmende darf am Zeltlager St. Konrad teilnehmen, diese Erlaubnis gilt auch für alle Aktionen (z.B. Sport, Nachtwanderungen, Ausflüge...), Schwimmen wird gesondert abgefragt. Die Aufsicht während der Freizeit wird von der Lagerleitung und den Gruppenleitern ausgeübt.
b) der gesetzliche Vertreter ist sich bewusst, dass der Teilnehmende trotz bestmöglicher Betreuung nicht ununterbrochen beaufsichtigt werden kann (z.B. nachts in den Zelten). Der Teilnehmende darf sich im Lager und in der unmittelbaren Umgebung in kleinen Gruppen ohne Aufsicht frei bewegen. Der Teilnehmende ist mit den Verkehrsregeln so vertraut, dass er sich im Straßenverkehr sicher verhält.
c) Der Teilnehmende hat den Weisungen der Lagerleitung und Gruppenleiter Folge zu leisten. Bei wiederholter Nichtbeachtung kann der Teilnehmende auf eigene Kosten nach Hause gebracht werden. Gegebenheiten, die der aufsichtführenden Person (Lagerleitung) zur Ausübung der Aufsichtspflicht bekannt sein sollten, müssen schriftlich vor Fahrtantritt mitgeteilt werden. Absprachen die nicht in Schriftform vorliegen haben keine Gültigkeit.
d) Arzneimittel werden, sofern keine ausdrückliche Erlaubnis erteilt wurde (siehe Hinweise Anmeldung), nur in Absprache mit dem gesetzlichen Vertreter des Teilnehmers verabreicht, außer sie wurden bei der Ankunft mitgegeben und sind in einem beigefügten Plan zur Einnahme vermerkt. Davon ausgenommen dürfen im Rahmen der Ersten Hilfe folgende Präparate durch die Lagerleitung angewandt werden: Ocentisept Spray (wässrige Wunddesinfektion), Fenistilgel, Kytta-Salbe (Schmerzgel), Nurofen Kinder (Fiebersaft). Allergien auf eines dieser Präparate bitte im Feld Hinweise angeben.
e) eine Versorgung kleiner Schürf- und Schnittwunden (Reinigung, Wunddesinfektion & Verband) sowie das Entfernen von Zecken darf durch die Lagerleitung und Gruppenleiter (alle Erste-Hilfe Schulung) erfolgen. Zeckenbisse werden dokumentiert und diese Dokumentation dem gesetzlichen Vertreter bei der Abholung ausgehändigt.
f) sollte im Ernstfall (z.B. medizinischer Notfall) kein gesetzlicher Vertreter unter der angegebenen Telefonnummer erreichbar sein oder ein Zeitverzug nicht vertretbar erscheinen, dürfen alle erforderlichen, von einem Arzt vor Ort für dringend erachteten ärztlichen Maßnahmen, einschließlich dringend erforderlicher Operationen, vorgenommen bzw. veranlasst werden.
g) Kinder die bei Fahrtantritt unter einer ansteckenden Krankheit leiden oder nicht gegen Wundstarrkrampf (Tetanus) geimpft sind, können nicht mitgenommen werden.
h) die Lagerleitung haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände oder für Folgen von selbstständigen Unternehmungen der Kinder, die nicht von der Lagerleitung angesetzt sind.
7. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Tätigung der Anmeldung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt.
Für den Datenschutz siehe Datenschutzerklärung Kolpingjugend Hof/Saale e.V. hier